Klasse L
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
- ab 16 Jahren
- mit Anhängern 25 km/h
Klasse T
- Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
- ab 16 Jahren
- schließt die Klassen M, L und S ein
- auch mit Anhängern
- für 16- und 17-Jährige sind Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt
(Änderungen vorbehalten)
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