Klasse C
- Kraftwagen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie bis max. 8 Sitzplätze (ausgen. Fahrersitz)
- ab 18 Jahren
- setzt Klasse B voraus
- schließt Klasse C1 ein
- Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht
- unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t Gewicht
- befristet gültig
Klasse C1
- Kraftwagen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie bis max. 8 Sitzplätze (ausgen. Fahrersitz)
- ab 18 Jahren
- setzt Klasse B voraus
- Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht
- befristet gültig
Klasse CE
- Last- und Sattelzüge
- ab 18 Jahren
- setzt Klasse C voraus
- schließt BE, C1E, D1E oder DE ein sofern D1 bzw. D vorhanden
- schließt T ein
Klasse C1E
- Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht
- ab 18 Jahren
- setzt C1 vorus
- schließt BE, D1E oder DE sofern D1 oder D vorhanden ein
- Züge bis 12 t zul. Gesamtgewicht (Zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges.)
- unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t Gewicht
- befristet gültig
(Änderungen vorbehalten)
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