Klasse B
- Kraftwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und bis max. 8 Sitzplätze (ausgen. Fahrersitz)
- ab 17 Jahren
- schließt die Klassen M, L und S ein
- Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtgewicht oder als Zug bis 3,5 t Gesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht d. Anhängers nicht größer als Leermasse d. Zugfahrzeuges)
Klasse BE
- Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtgewicht (sofern Zug nicht unter Klasse B fällt)
- ab 18 Jahren
- setzt Klasse B voraus
Michael Viertel
(Änderungen vorbehalten)
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