Klasse A1
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm⊃3; mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
- ab 16 Jahren
- schließt die Klasse M ein
Klasse A
- Krafträder über 50 cm³ oder über 45km/h, auch mit Beiwagen
- ab 20 Jahren bei mind. zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2
- setzt also die Klasse A2 voraus
- schließt die Klassen A1 und M ein
- ab dem 24. Lebensjahr entfällt die Forderung der Fahrpraxis
(Änderungen vorbehalten)
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