Klasse M
- Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45 km/h. Ohne Beiwagen.
- ab 16 Jahren
- Kein Vermerk im Führerschein falls die Prüfung mit einem Automatik-Kraftwagen erfolgte.
Klasse AM
- zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
- ab 14 Jahren
- ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
(Änderungen vorbehalten)
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