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Fachkraft für Arbeitssicherheit

externer Gefahrgutbeauftragter

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Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers/ Betriebsinhabers im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen bzw. Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut des jeweiligen Verkehrsträgers vereinfachen. Er ist verpflichtet, über seine Tätigkeiten Aufzeichnungen zu führen. Diese sind 5 Jahre lang aufzubewahren und zuständigen Überwachungsbehörden zur Prüfung vorzulegen.

Im Einzelnen hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben:

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt (externe Fachkraft oder Mitarbeiter des Unternehmens). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dem Unternehmer direkt unterstellt und hat die Position einer Stabsstelle. Eine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern ergibt sich aus dieser Position nicht.

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VAF Richter GmbH, Chemnitzer Str. 32, 09399 Niederwürschnitz, 037296 549775
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