Am 07.07.2006 hat der Bundesrat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die dazu gehörende Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung verabschiedet.
Weiterbildung, ein Wort dass nun auch bei den Berufskraftfahrern wirklich Einzug hält und ernstgenommen werden muss. In vielen anderen Branchen ist dies schon längst üblich und auch willkommen. Nun wird die Grundqualifikation und Weiterbildung auch im Bereich Personen- und Güterverkehr bald Realität. Führerschein machen, Stelle suchen und abfahren: das war bei vielen der klassische Einstieg in den Beruf des Bus- oder LKW-Fahrers. So simpel und einfach wird das in Zukunft nicht mehr sein. Ursache hierfür ist das zum 10. September 2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG). Mit der EU Richtlinie 2003/59/EG wird eine Europaweite und damit auch einheitliche Aus- und Weiterbildung der Berufskraftfahrer umgesetzt.
Die Grundqualifikation
Ab dem 10.09.2008 reicht es nicht mehr aus, wenn ein Busfahrer die Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D besitzt. Er muss, wenn er den Führerschein gewerblich nutzen will, außerdem die so genannte Grundqualifikation nachweisen. Für Lkw-Fahrer gilt die Regelung ein Jahr später, also ab dem 10.09.2009. Der Nachweis wird in Deutschland mit der Schlüsselzahl 95 in der Spalte 12 des Führerscheins geführt. Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben, bleiben vom Nachweis der Grundqualifikation befreit.
Je nach Einstiegsalter ist der Weg zur Grundqualifikation unterschiedlich. Beispielsweise kann ein 21-jähriger Lkw-Fahrer die beschleunigte Grundqualifikation erwerben. Dafür muss er eine Ausbildung durchlaufen und danach seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung nachweisen. Will ein 18-Jähriger bereits einen Lkw über 7,5 t zG fahren, reicht die beschleunigte Grundqualifikation nicht aus. Dann muss er über die (volle) Grundqualifikation verfügen. Diese bekommt er bescheinigt, wenn er zuvor in einer umfangreichen theoretischen und praktischen Prüfung seine Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat. Dafür ist eine Ausbildung nicht vorgeschrieben, aber sicher unentbehrlich.
Die Weiterbildung
Alle Lkw- und Busfahrer, auch diejenigen, die ihren Führerschein schon seit vielen Jahren besitzen, müssen im Laufe von fünf Jahren mindestens an fünf Tagen an einer Weiterbildung teilnehmen. Die 5-Jahresfrist beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins. Wer den Führerschein am Stichtag schon besaß, bekommt die Möglichkeit seinen Weiterbildungszyklus so zu legen, dass die ohnehin vorgeschriebene Verlängerung des Führerscheins mit dem Weiterbildungszyklus synchronisiert wird. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2016.
» Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
___________________________________________________________________________
VAF Richter GmbH, Chemnitzer Str. 32, 09399 Niederwürschnitz, 037296 549775
» uwe.richter@vaf-richter.de